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Rückerstattung des Semestertickets

Für viele Studierende mit Kind ist es besonders schwer, den Semesterbeitrag aufzubringen. Der größte Teil des Beitrages ist für das SemesterTicket. Auf Antrag kann eine Rückerstattung eines gezahlten Beitrages für das VRSSemesterTicket und das SemesterTicket NRW bei Studierenden erfolgen,

1. denen der Beitrag aus finanziellen Gründen nicht zumutbar ist;

2. die die Vorteile des VRS-SemesterTicket und des SemesterTicket NRW nicht auf zumutbare Weise nutzen können.

Besonders die Rückerstattung aus finanziellen Gründen dürfte für studierende Eltern relevant sein. Die genauen Gründe und die Berechnungsgrenzen findet ihr in der “Härtefallordnung der Studierendenschaft der Universität zu Köln vom 02. Juli 2008”. Diese sowie das Antragsformular und Hinweise auf zu erbringende Nachweise findet ihr online auf den Seiten des AStA: http://www.asta.uni-koeln.de/beratungen/hartefallausschuss/