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Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"

Im Falle einer finanziellen Notlage kann ein Antrag auf Unterstützung aus der Bundesstiftung gestellt werden. Je nach Einzelfall werden die finanziellen Hilfen für die Erstausstattung des Kindes, die Wohnung und Einrichtung oder sonstige, im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, der Geburt oder der Pflege des Kleinkindes entstehende Aufwendungen ausbezahlt. Der Antrag muss vor der Geburt gestellt werden (ab der 12. Schwangerschaftswoche). Die Antragsstellung ist nur über die Schwangerschaftsberatungsstellen möglich, z.B. Pro familia, Esperanza, donum vitae. Eine entsprechende Beratungsstelle in eurer Nähe findet ihr z.B. online unter http://www.familienplanung.de/beratung/beratungsstellensuche/