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Weiterführung des Studiums

Du musst dein Studium nicht zwingend unterbrechen, wenn du ein Kind bekommst. Insbesondere finanzielle Gründe sprechen für die Weiterführung des Studiums als ordentlich eingeschriebene Studentin. Denn in der Regel entfallen bei einer Beurlaubung die Ansprüche auf BAföG und Studienkredit (vgl. Unterseite Finanzierung).

Wenn du dich dazu entscheidest, weiter zu studieren, bleibst du weiterhin semesterbeitragspflichtig, wodurch du aber auch das Semesterticket weiterhin erhältst. In Bezug auf die Prüfungsorganisation solltest du beachten, dass alle Prüfungsordnungen Regelungen für (werdende) Eltern enthalten müssen. Diese sind allerdings meist nur auf den Mutterschutz fokussiert. Darüber hinaus helfen nur allgemeine Ausnahmeregelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen; diese können auch für Eltern gelten.

 

HINWEIS: Wir versuchen, die Informationen auf dieser Seite so aktuell und vollständig wie möglich zu halten. Da das allerdings nicht immer gelingt, erheben wir nicht den Anspruch auf Rechtssicherheit und raten zu einer persönlichen Beratung.